Keine Öffnung der Außengastronomie ab 22. März

Landkreis stellt Corona-Verordnung des Landes klar

Die Öffnungsschritte im Stufenplan der Corona-Konferenz von Bund und Ländern hatten es eigentlich vorgesehen, die gültige niedersächsische Corona-Verordnung hingegen nicht: Die Außengastronomie darf in Niedersachsen und damit auch im Landkreis Verden noch nicht ab dem 22. März öffnen – unabhängig von der Höhe der 7-Tage-Inzidenz vor Ort. Darauf weist der Landkreis Verden in einer Pressemitteilung hin.

In dem von der Bundeskanzlerin mit den Länderchefs ausgehandelten Stufenplan war 14 Tage nach der Öffnung des Einzelhandels für das Termin-Shopping („click and meet“) in einem vierten Schritt die Öffnung der Außengastronomie vorgesehen. Bei einer Inzidenz von unter 50 sollte Außengastronomie unter Einhaltung der entsprechenden Abstands- und Hygieneregeln komplett möglich sein, bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 sollte sie mit vorheriger Terminbuchung stattfinden können. Auch die Zulassung von kontaktfreiem Sport im Innenbereich (Fitness-Studios) war seinerzeit in der Bund-Länder-Konferenz angedacht worden.

Diese Öffnungsmöglichkeit habe das Land Niedersachsen aber in der aktuellen Corona-Verordnung nicht vorgesehen, teilt der Landkreis mit. Öffnungen seien daher nicht möglich. Ob die nächste zum 29. März zu erlassende Verordnung dies zulassen werde, hänge entscheidend von der Entwicklung der Inzidenz in dieser und der nächsten Woche ab.

In Medienberichten der letzten Tage war darüber hinaus zu lesen, dass bei einer Inzidenz von unter 35 im Landkreis wieder drei Haushalte mit insgesamt 10 Personen gemeinsam Sport treiben dürfen. „Die Möglichkeit, mit einem größeren Personenkreis Sport zu treiben, ist nur gegeben, wenn das zuständige Gesundheitsamt dieses im Einvernehmen mit dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt in Form einer Allgemeinverfügung regelt“, stellt der Landkreis richtig. Eine entsprechende Verfügung sei bislang nicht erlassen worden, da die Inzidenz nicht stabil unter einem Wert von 35 liege, so die Kreisverwaltung.

Aufgrund der Vielzahl von der Polizei festgestellten Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen sowie die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung müsse leider davon ausgegangen werden, dass die Infektionszahlen weiter ansteigen werden, so dass mit Lockerungen wohl nicht gerechnet werden könne, so die Einschätzung des Landkreises.

Pressemitteilung Landkreis Verden 17.03.2021