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Energiekrise und Klimawandel führen dazu, dass sich in diesem Jahr vieles im Energiebereich ändert. Neue Vorschriften sollen Verbraucherinnen und Verbraucher vor hohen Heiz- und Stromkosten schützen, den Energie­verbrauch senken und die Er­neuerbaren Energien stärken. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt einen Überblick.

Förderung von Energiesparinvestitionen:
Werden Energiesparmaßnahmen in Eigenleistung durchgeführt, werden ab Januar auch die Materialkosten bezuschusst. Heizungen werden nur noch gefördert, wenn sie auf Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden. Wird eine defekte Heizung ausgetauscht, gibt es auch für die Miete provisorischer Heizungen Unterstützung. Wer eine Biomasseheizung zum Beispiel für Holzpellets wählt, muss auch Solar­thermie nutzen, um einen Zuschuss zu erhalten. Biomasseheizungen müssen außerdem höhere Anforderungen an Schad­stoffemissionen erfüllen. Bei Ge­bäudesanierungen wird die Ver­wendung vorgefertigter Elemente mit einem Bonus belohnt. Der Bonus für die Sanierung energetisch sehr schlech­ter Häuser soll darüber hinaus erhöht werden.

Steuerermäßigung für die Sanierung von Eigenheimen:
Wer Förderprogramme nicht nutzt, kann für energetische Maßnahmen eine Steuerermäßigung erhalten. Der Einbau gasbetriebener Heizungen wird ab 2023 nicht mehr steuerlich berücksichtigt. Für Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien werden weiterhin Steuerermäßigungen in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen gewährt, ebenso für nachträgliche Wärmedämmungen oder die Modernisierung von Fenstern.

Begrenzung der Energiepreise:
Um die Belastung von Haushalten durch gestiegene Energiepreise zu begrenzen, sollen die Kosten für Strom, Gas und Fernwärme für ein Kontingent von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs begrenzt werden. Für dieses Entlastungskontingent soll rückwirkend zum Januar 2023 in der Zeit von März 2023 bis April 2024 der Preis für Erdgas auf 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh) und für Fernwärme auf 9,5 Cent/kWh festgelegt werden. Bei Strom liegt der Referenzpreis bei 40 Cent/kWh. Haushalte, die mehr als 80 Prozent der prognostizierten En­er­giemenge verbrauchen, müssen je zu­sätzlicher Kilowattstunde den in ihrem Liefervertrag festgelegten Preis zahlen.

Förderung der Stromerzeugung aus Photovoltaik:
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das zuletzt im Juli 2022 für mehr Förderung für eingespeisten Solarstrom gesorgt hat, wird ab 2023 erneut geändert. Für neue und bestehende Anlagen entfällt die Pflicht, die Einspeiseleistung auf 70 Prozent der Nennleistung zu begrenzen. Somit kann mehr Strom eingespeist werden. Netzbetreibern muss auch keine Fernsteuerbarkeit mehr gewährt werden. Zudem ist geplant, ab 2023 die Erträge von Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt von der Einkommensteuer zu befreien.
Die Anschaffung von neuen Photo­vol­ta­ikanlagen soll außerdem von der Mehrwertsteuer befreit werden. Auch die Vergütungssätze für den in das Stromnetz eingespeisten Strom wurden angehoben.

Wegfall der EEG-Umlage:
Die EEG-Umlage entfällt 2023 endgültig. Das macht den Betrieb von Anlagen günstiger, da für die Ermittlung der gesamten erzeugten Strommengen kein Erzeugungszähler mehr notwendig ist. Bereits im Juli 2022 wurde die EEG-Umlage auf null Cent gesenkt, um Bürgerinnen und Bürger zu entlasten.

Energieeffizienzvorschriften für Neubauten:
Ab 2023 gelten laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) erhöhte Anforderungen an Neubauten. So darf der Primärenergiebedarf maximal beim Wert eines Effizienzhauses 55 liegen.
Mit dieser erhöhten Anforderung soll ein Schritt in Richtung klimaneutraler Gebäudebestand gegangen werden. Strom aus Photovoltaikanlagen darf bei der Bilanzierung eines Neubaus ab Januar 2023 auch dann angerechnet werden, wenn entsprechend der Vergütungs­sys­te­ma­tik des EEG die Variante Voll­einspeisung gewählt wird. Bislang ist ein Anteil an Eigenverbrauch im Gebäude dafür erforderlich.

Glühlampen und Leuchtstofflampen:
Für die meisten Glühlampen und Leuchtstofflampen ist 2023 definitiv Schluss. Ab 1. September 2023 dürfen sie nicht mehr verkauft werden. Dazu zählen Kompaktleuchtstofflampen, die gängigen T8-Leuchtstofflampen und R7s-Hochvolt-Halogenlampen. Letztere werden immer noch vielfach in veralteten Deckenfluterleuchten eingesetzt und sind wegen der hohen elektrischen Leistung echte Stromfresser. Leuchtstofflampen gelten wegen ihres Gehalts an Quecksilber als besondere Gefahr für die Umwelt.

Unabhängige Beratung
Unabhängige Beratung rund um die Themen Heizung, Energiekosten, baulicher Wärmeschutz, erneuerbare Energien und Fördermittel bietet die Verbraucherzentrale in der Stadtbibliothek Verden, Holzmarkt 7 wieder am Mittwoch, 8. und 22. März sowie 12. und 26. April von 11.00 bis 17.30 Uhr. Die Terminvergabe erfolgt unter Tel. 0511 / 9119660. Die geförderte Energieberatung ist kostenlos. Vor-Ort-Termine auf Anfrage beim Energieberater. (pm)


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