Für die Jugendschöffenwahl der Wahlperiode 2024 bis 2028 sucht der Fachdienst Jugend und Familie des Landkreises Verden engagierte Personen, die bei Gerichtsverhandlungen gegen Jugendliche und Heranwachsende vor dem Jugendschöffengericht als ehrenamtliche Richterinnen und Richter tätig sein möchten.
Personen, die sich für die Ausübung des Ehrenamtes interessieren, können sich bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder beim Landkreis Verden melden. Aus den Bewerbungen stellt der Fachdienst Jugend und Familie eine Vorschlagsliste für die kommende Wahlperiode auf.
Jugendschöffinnen und -schöffen müssen zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, ihren Wohnsitz im Landkreis Verden haben und deutsche Staatsbürgerin bzw. deutscher Staatsbürger sein. Interessierte Personen sollten erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Die Vorschlagsliste soll alle Bevölkerungsgruppen nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Für werdende Jugendschöffen bietet die Kreisvolkshochschule Verden im Februar zwei kostenlose Informationsveranstaltungen. Sie geben Interessierten eine Einführung in die Funktion und die Aufgaben von Schöffinnen und Schöffen in der Strafgerichtsbarkeit. Welche Rechte und Pflichten haben die Richter ohne Robe, welche Voraussetzungen müssen Bewerber um das Amt erfüllen und wie wirken sie an Verhandlungen mit? Auch Fragen rund um die Vereinbarkeit von eigener Berufstätigkeit mit dem Ehrenamt werden geklärt.
Die erste Veranstaltung findet am 7. Februar im Haus der KVHS in Achim, Bergstraße 26, statt. Am 15. Februar ist eine Veranstaltung in der KVHS in Verden, Artilleriestraße 8, geplant. Beide Abende dauern jeweils von 19 bis 21.15 Uhr. Eine Anmeldung bei der KVHS ist erforderlich.
Ansprechpartner beim Landkreis ist Ralf Vogt vom Fachdienst Jugend und Familie, Telefon (04231) 15-369, E-Mail: r-vogt@landkreis-verden.de. Weitere Informationen sowie ein Bewerbungsformular sind auf der Internetseite www.landkreis-verden.de/jugendschoeffen abrufbar.