Die Hinweise am ZOB sind deutlich: Spätestens am 5. Mai sollten die am Zaun angeschlossenen Räder von ihren Besitzerinnen und Besitzern abgeholt sein, sonst entfernt die Stadt Achim sie. An dem Zaun muss nämlich gearbeitet werden. Foto: Stadt Achim

Zahlreiche Hinweisschilder in deutscher und englischer Sprache weisen bereits jetzt darauf hin: Die abgestellten Fahrräder im Bereich des neuen Achimer ZOB an der Zaunanlage zwischen Bussteig und Bahngleisen auf der Bahnhofsnordseite müssen von ihren Besitzerinnen und Besitzern entfernt werden. Spätestens bis Sonntag, 5. Mai 2024, haben sie dafür Zeit. Denn am Montag, 6. Mai, beginnen um 8 Uhr morgens die Montagearbeiten an der Zaunanlage im Rahmen der Verschönerungsarbeiten: Eine Verblendung soll am Zaun angebracht werden.

Sie ist Teil der neuen Optik des ZOB, an dem aktuell auch Bäume gepflanzt und Grünanlagen angelegt werden. Auch dies sind Maßnahmen im Rahmen der Neugestaltung des ZOB. Durch die Verblendung der Zaunanlage soll sich diese in das neue Gestaltungskonzept des Busbahnhofs einpassen und ebenfalls soll sie das ungeordnete Anschließen von Fahrrädern am Zaun künftig verhindern.

Denn obwohl die Stadt Achim mit öffentlichen Mitteln zahlreiche neue und überdachte Fahrradbügel auf der Nordseite des Bahnhofs installiert hat und so neben den Fahrradabstellanlagen der AzweiO ausreichend Abstell- und Anschließmöglichkeiten anbietet, bevorzugen einige Pendlerinnen und Pendler weiterhin den Zaun als Parkplatz für ihre Fahrräder.

„Das sieht nicht nur unschön aus, an manchen Stellen erweist es sich auch als gefährlich, und unfallträchtig, wenn Fahrräder am Zaun befestigt und der Durchgang zwischen den neuen Sitzbänken sowie zu den Zustiegen der Bürgerbusse dadurch eingeschränkt wird“, heißt es in einer Mitteilung der Stadtverwaltung.

Um die notwendigen Arbeiten durchführen zu können, muss die Zaunanlage frei von abgestellten Fahrrädern sein. „Daher werden alle Räder, die am Morgen des 6. Mai 2024 noch am Zaun angeschlossen sind, entfernt!“, betont die Stadtverwaltung. Danach werden die Fahrräder zwischengelagert, wo sie zu einem festen Termin, der noch bekanntgegeben wird, abgeholt werden können. Dann nicht abgeholte Fahrräder werden dann zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich versteigert.

error: Inhalt geschützt!