Seit Januar 2021 fördert die Stadt Verden vier Jahre lang die Anschaffung von Lastenfahrrädern als klimafreundliche Alternative zum Auto.
Wie sinnvoll ein Lastenrad ist, zeigt eine Statistik des Verkehrsclubs Deutschland (VCD). 800 kg Kohlenstoffdioxid werden eingespart, wenn man im Stadtverkehr 20 km mit dem Lastenrad anstatt mit dem Auto fährt. Es ist vielseitig einsetzbar, zeitsparend und eine deutlich kostengünstigere Alternative zum Auto, heißt es im Infoflyer der Stadt.
Aufstockung bereits nach
einem halben Jahr
„Das Förderprogramm wurde im ersten Jahr so gut angenommen, dass im Sommer der Fördertopf um weitere 10.000 € gefüllt werden musste“, sagt Lisa Pischke. Als städtische Klimaschutzmanagerin ist sie Ansprechpartnerin und beantwortet gern weitere Fragen zum Förderprogramm. Die Förderung beinhaltet Lastenräder mit und ohne Elektromotor. Sie müssen mindestens einen Kubikmeter Transportvolumen, eine Nutzlast von 150 kg oder eine Zuladung von 50 kg vorweisen und mit einem Kilometerzähler ausgestattet sein. Auch Zubehör wie Planen, Gepäckträger, Transportkisten, Bremsen und ein Ersatzakku ist förderungsfähig. Für vom 01.07.2020 bis zum 31.12. 2020 bereits angeschaffte Lastenräder kann zudem nachträglich eine Förderung beantragt werden. Laut Pischke wurden bereits 18 Lastenräder bewilligt und 15 davon gekauft.
Jährliche Absenkung des Förderbetrages
Noch bis Ende diesen Jahres beträgt der Fördersatz 25 Prozent der Anschaffungskosten, maximal jedoch 1.250 €. In den Jahren 2023 und 2024 sinkt die Förderung dann auf 20 Prozent der Anschaffungskosten und maximal 1.000 €. Gleich bleibt jedoch der Förderungssatz eines gebrauchten Lastenrads mit 30 Prozent der Anschaffungskosten und maximal 1.000 €. Einen Antrag können kleine Privatunternehmen mit bis zu neun Mitarbeitenden, Selbstständige, freiberuflich Tätige, Betreuungseinrichtungen sowie Vereine mit Niederlassung oder Firmensitz in Verden stellen.
Auch Privatpersonen können sich einen Kostenvoranschlag für ein Rad einholen und diesen mit dem Antrag und einer Kopie des Personalausweises, zum Nachweis des Erstwohnsitzes, postalisch bei der Stadt einreichen. Mit Erhalt eines Bewilligungsbescheids kann das Fahrrad dann gekauft werden. Um die Kaufprämie zu erhalten, müssen innerhalb von drei Monaten nach Förderungszusage die Rechnung, Rahmennummer und Nutzlast sowie ein Foto des Lastenrads mit angebrachtem Förderaufkleber eingereicht werden.
Diverse unterschiedliche
Modelle
„Bislang ist die Gruppe der Antragstellenden sehr divers. Von Kleinfamilien zu älteren Ehepaaren bis hin zur Marktbeschickerin und Kleinunternehmen ist alles vertreten“, so Pischke. Genauso divers sind auch die entsprechenden Lastenfahrräder. Es sei spannend gewesen, die unterschiedlichen Modelle bei einem Treffen im Oktober zur Auftaktveranstaltung des Projekts „Weniger Rad-Reisewiderstand in Verden“ zu sehen, so Pischke. Weitere Treffen für einen anregenden Austausch wurden aus Berücksichtigung der pandemischen Lage nicht durchgeführt. Weitere Informationen zur Förderung und Antragsstellung können der Homepage www.verden.de/klimaschutz/ entnommen werden.
Bundesförderung für
gewerblich genutzte Räder
Auch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kann seit April 2021ein Zuschuss für Lastenräder beantragt werden. Fahrräder ohne Motorisierung werden mit bis zu 500 € gefördert, während sich die Förderung motorisierter Lastenräder mit 25 Prozent der Anschaffungskosten am Kaufpreis orientiert und maximal 2.500 € beträgt. Diese Förderung beschränkt sich jedoch lediglich auf eine gewerbliche Nutzung sowie einer Nutzlast von 120 kg. Das Förderungskonzept schließt eine Doppelförderung durch andere Fördermittel für dieselbe Maßnahme aus. (jb)