Briefwahlbüro öffnet am 3. Februar
Die vorgezogene Bundestagswahl in diesem Jahr findet bereits am Sonntag, 23. Februar, statt. Insgesamt dürfen ca. 24.540 Wählerinnen und Wähler in Achim an der Bundestagswahl 2025 teilnehmen. Das Team um Claudia von Kiedrowski, die bei der Stadt Achim für die Organisation von Wahlen zuständig ist, ist aktuell mit den Vorbereitungen beschäftigt. „Wir bereiten alles vor, was wir vorbereiten können“, sagt sie. So werden die Wahlbenachrichtigungen zwar schon ab Montag, 13. Januar 2025, verschickt und auch die Briefwahl kann bereits beantragt werden, „aber das bedeutet nicht, dass wir bereits die Unterlagen herausschicken und die Leute schon die Briefwahl vornehmen könnten“, betont Claudia von Kiedrowski.
Denn aufgrund des bundesweit knappen Vorlaufs müssen zunächst noch Fristen eingehalten werden. Und aktuell könne eben noch niemand verlässlich sagen, wann exakt die Stimmzettel fertig gedruckt sind und an die Stadt Achim geliefert werden. Die erfahrene Verwaltungsfrau fasst den Ablauf so zusammen: „Ohne Wahlvorschläge keine Stimmzettel – und ohne Stimmzettel keine Briefwahl!“ Und noch läuft eben die Frist, in der Wahlvorschläge gemacht
werden dürfen.
Bei Claudia von Kiedrowski laufen auch alle Fäden für die Bundestagswahl 2025 zusammen. Hier steht sie vor den beiden Zimmern, die im 1. Obergeschoss des Rathauses das Briefwahlbüro bilden. (Foto: Stadt Achim)
Das Briefwahlbüro im Achimer Rathaus, in dem später die Briefwahlunterlagen ausgehändigt werden oder direkt gewählt werden kann, öffnet am Montag, 3. Februar. Die Briefwahlunterlagen gibt es dann aber nicht sofort und auch gewählt werden kann vor Ort noch nicht, da die Stimmzettel zu diesem Zeitpunkt noch nicht fertig sind. Die Stadt Achim geht aktuell davon aus, dass sie frühestens ab dem 6. Februar und spätestens ab dem 10. Februar Briefwahlunterlagen herausgeben kann.
Das Briefwahlbüro befindet sich in den Zimmern 120 und 121 im 1. Obergeschoss des Rathauses. Wer die Holztreppe vom Foyer aus nimmt, läuft direkt darauf zu. Alternativ steht der gläserne Fahrstuhl zur Verfügung. Wer seine Briefwahlunterlagen beantragen oder im Rathaus wählen möchte, weil er am Wahltag verhindert ist, muss seinen Personalausweis dabei haben. Ebenso muss der Antrag auf Briefwahl unterschrieben sein. Das gilt auch für bis zu vier weiteren Personen, für die man in Vertretung Briefwahl beantragen kann – sowohl die Anträge auf Briefwahl als auch jeweils eine Vollmacht muss aber in diesen Fällen unbedingt von den Wahlberechtigten unterschrieben sein.
Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind dieselben wie die des Bürgerbüros: montags von 9 bis 12 Uhr, dienstags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr, mittwochs von 9 bis 12 Uhr, donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr, freitags von 9 bis 12 Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr. Ausnahme ist der Freitag, 21. Februar, an dem das Briefwahlbüro letztmals und bis 15 Uhr geöffnet ist. Wichtig: Außerhalb dieser Zeiten können im Rathaus keine Wahlbenachrichtigungen angenommen und keine Briefwahlunterlagen ausgehändigt werden
Die Briefwahlunterlagen können auch in Kürze über einen Online-Antrag auf www.achim.de (durch Nutzen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigungskarte) oder bereits jetzt per E-Mail an wahlen@stadt.achim.de beantragt werden. In diesem Fall müssen Antragstellende ihren Vor- und Familiennamen, ihr Geburtsdatum und ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Auch hier muss der Antrag zur Ausstellung der Briefwahlunterlagen mit der Unterschrift versehen sein. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Claudia von Kiedrowski betont: „Auch wenn die Briefwahl bereit jetzt online beantragt werden kann, können wir auch dann erst die Unterlagen dafür frühestens ab dem 6. Februar verschicken.“
Wer die Briefwahl nach Erhalt der Unterlagen nicht direkt im Rathaus erledigt, sondern sie daheim vollzieht, um sie dann per Post an den Landkreis Verden zu schicken, trägt selbst das Postrisiko. Bis zum Sonntag, 23. Februar, 18 Uhr, müssen die Unterlagen bei der Kreisverwaltung eingegangen sein, damit sie für die Bundestagswahl zählen. Möglich ist die auch die Abgabe der ausgefüllten Stimmzettel in den dafür vorgesehenen Umschlägen im Briefkasten des Rathauses Achim, die Stadtverwaltung leitet sie dann nach Verden weiter. Am Wahlsonntag, 23. Februar, können die Briefwahlunterlagen jeweils bis 15 Uhr im Bürgerbüro oder über den Rathausbriefkasten abgebeben werden.
Eine Besonderheit betrifft das Wahllokal in Bollen: Die Gaststätte Mühlenbruch steht nicht zur Verfügung, stattdessen wählt Bollen in Hamdans Restaurant (ehemals Deichkind)
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer stehen für die vorgezogene Bundestagswahl trotz der kurzen Vorlaufzeit in Achim genügend zur Verfügung. „Dafür sind wir allen sehr dankbar“, betont Claudia von Kiedrowski. Alle, die sich jetzt noch melden, werden auf die Liste der Ersatzleute gesetzt und kommen bei den nächsten Wahlen zum Zuge.
Fragen rund um das Thema Wahlen in Achim beantwortet Claudia von Kiedrowski unter Telefon 0 42 02/ 95 29 352 oder per E-Mail anwahlen@stadt.achim.de. Weitere Informationen gibt es auch online unter www.achim.de/wahl.