
Winterdienst-Pflicht für alle Grundstückseigentümer
Aufgrund der aktuell vorherrschenden Temperaturen weist die Stadt Achim nochmals auf die Pflicht zum Winterdienst für alle Grundstückseigentümer hin. Bei Glatteisbildung und/oder Schneefall sind an die Grundstücke grenzende Fußgängerüberwege und Gehwege, einschließlich gemeinsamer Geh- und Radwege, mindestens in einer Breite von 1,50 Meter freizuhalten. Wege, die nicht breiter als 1,50 Meter sind, sind komplett freizuhalten.