Das auch Heizungsgesetz genannte Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist beschlossen. Die Förderprogramme für den Heizungstausch sind in der finalen Abstimmung und lassen ab 2024 hohe Fördersätze bis zu 70 % erwarten.
Klaus Nottebaum, Energieberater der Verbraucherzentrale Niedersachsen weist in diesem Zusammenhang auf einige Aspekte hin, die sich erheblich auf eine Investitionsentscheidung zum Heizungswechsel auswirken können:
Gebäudeenergiegesetz Die Pflicht zum Einbau von Heizungen auf Basis von mindestens 65 % erneuerbarer Energien gilt ab dem 1.1.2024 zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten. In Bestandgebäuden darf eine reine Öl- oder Gasheizung noch bis zum Ablauf der Frist zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung eingebaut werden. Diese sind für Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern zum 30.6.2026 und für kleinere Kommunen zum 30.6.2028 datiert.
Zu beachten ist aber, dass für diese fossilen Heizungen weitere Anforderungen gelten: So muss der Betreiber sicherstellen, dass die Anlage ab 2029 zu mindestens 15 %, ab 2035 zu mindestens 30 % und ab 2040 zu mindestens 60 % mit Biomasse oder Wasserstoff betrieben wird. Da dies nicht unbedingt in der Hand des Betreibers liegt, sind hier Kostenrisiken gegeben, z.B. erneute Heizungsumstellung. Ebenfalls vorgeschrieben ist in diesen Fällen daher vorab die Inanspruchnahme einer Energieberatung, die u.a. über wirtschaftliche Risiken aufklären soll.
Förderung Bei der Förderung wurde mit dem zuletzt veröffentlichten Maßnahmenpaket der Bundesregierung zur “wirtschaftlichen Stabilisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft” sogar nochmal „nachgelegt“: Demnach betragen die Fördersätze für alle Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien einheitlich 30 %. Hinzu kommen der Einkommensbonus von 30 % und der Klima-Bonus von zunächst 25 %. Letzterer wird gewährt, wenn eine Gasheizung mindestens 20 Jahre alt ist oder eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ausgetauscht wird. Schließlich ist noch ein Innovationsbonus für effektive Wärmepumpen von 5 % möglich. Die Gesamtförderung ist auf 70 % gedeckelt. Der Einkommensbonus (Einkommen max. 40.000 €/a) kann nur von Wohneigentümern für eine selbstgenutzte Wohneinheit genutzt werden.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale beobachtet, dass viele Hausbesitzer ihre Investition in ein neues Heizungssystem zurzeit wegen der zu erwartenden Verbesserungen zurückhalten. Hier muss allerdings in Betracht gezogen werden, dass die maximal ansetzbaren Investitionskosten für Einfamilienhausbesitzer zukünftig auf 30.000 € beschränkt sind. Deutlich höhere Investitionen, z.B. bei Erdwärmenutzung, sind eventuell besser unter dem bestehenden Zuschussprogramm beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) förderbar. Hier sind zurzeit bis zu 40 % auf die Gesamtsumme erhältlich. Die Antragstellung wird voraussichtlich bis Ende des Jahres möglich sein. Des Weiteren ist es in diesem Jahr vermutlich noch einfacher, einen Fachbetrieb zu finden, der über Kapazitäten verfügt.
Die Terminvergabe erfolgt unter Tel. 0511-9119660. Die geförderte Energieberatung ist kostenlos. Auch Vor-Ort-Termine können auf Anfrage vereinbart werden.