Mal ist es ein Wurfzettel im Briefkasten, mal ein unaufgefordert abgestellter
Plastikkorb mit Aufkleber vor der Haustür: Illegale Abfallsammler fordern die
Bevölkerung auf, Gegenstände aller Art wie Hausrat, Altkleider, Elektroaltgeräte oder
Metallschrott zur Sammlung an die Straße zu stellen. Was die meisten nicht wissen,
diese Sammlungen sind in der Regel nicht bei der Unteren Abfallbehörde des
Landkreises gemeldet und finden illegal statt.

„Aktuell beobachten wir in der Gemeinde Dörverden solche Sammelaufrufe per
Wurfzettel“, berichtet Henning Koröde, Sachgebietsleiter Abfall beim Landkreis
Verden. Darin werde zur Abgabe von Alt-Haushaltsgeräten vom Fernseher über den
PC bis zur Waschmaschine aufgefordert. Die Wurfzettel selber enthielten zumeist
keine konkreten Angaben zum Sammelnden, angegebene Handynummern liefen ins
Leere. „Die Bürgerinnen und Bürger sollten solche Aufrufe ignorieren und keine
Gegenstände am Straßenrand zur Abholung bereitstellen“, rät Koröde.

„Nur zertifizierte und beauftragte Entsorgungsunternehmen dürfen Abfälle abholen“,
macht Koröde klar. Privatpersonen, Unternehmen und gemeinnützige Organisationen,
die im Landkreis Abfälle zur Verwertung aus Privathaushalten sammeln möchten,
müssten diese Sammlungen spätestens drei Monate vor Sammlungsbeginn bei der
Unteren Abfallbehörde des Landkreises Verden anzeigen, so Koröde weiter. Das gelte
ausnahmslos, egal wie umfangreich oder wie häufig gesammelt werde, welche
Abfallfraktionen gesammelt würden oder ob dies mobil oder ortsfest geschehe.

Ausgenommen von der Überlassungspflicht sind lediglich Abfälle, die im Rahmen von
zulässigen gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlungen eingesammelt werden.
Diese müssten vorher angezeigt und eine ordnungsgemäße Verwertung des
Sammelguts nachgewiesen werden.

Eindeutig verboten, ist das Sammeln gefährlicher Abfälle wie beispielsweise
Altbatterien, Elektroaltgeräte oder Altfahrzeuge. Das gewerbliche oder gemeinnützige
Sammeln ohne rechtzeitige vorherige Anzeige kann ebenso wie das unerlaubte
Sammeln alter Elektrogeräte als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einem Bußgeld
belegt werden. Werden gefährliche Abfälle gesammelt, droht sogar ein Strafverfahren.

Weitere Informationen rund um die richtige Abfallentsorgung sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-verden.de/abfall abrufbar

error: Inhalt geschützt!