Plakatwände an den Straßen künden davon, dass wieder eine Parlamentswahl bevorsteht. Fotos: uc
Der 19. niedersächsische Landtag wird am Sonntag, 9. Oktober, gewählt. Insgesamt sind im Bundesland Niedersachsen mehr als sechs Millionen Menschen zur Wahl aufgerufen. Die Städte Achim und Verden sowie die Gemeinden Dörverden und Kirchlinteln, der Flecken Langwedel und die Samtgemeinde Thedinghausen gehören zum Wahlkreis 61 Verden. Der Flecken Ottersberg und die Gemeinde Oyten zählen hingegen diesmal zum Wahlkreis 53 Rotenburg anstatt wie 2013 und 2017 zum Wahlkreis 60 Osterholz.
Über die Erststimmen werden 87 Direktmandate vergeben
Alle Wahlberechtigten können am 9. Oktober zwei Stimmen vergeben. Mit der Erststimme wählen sie eine einzelne Person, also eine Direktkandidatin oder einen Direktkandidaten aus ihrem Wahlkreis. Es werden niedersachsenweit 87 Direktmandate vergeben. Zieht man diese von den 135 im Landtag zu besetzenden Sitzen ab, bleiben 48 Sitze über. Diese werden über die Zweitstimmen besetzt, mit denen Wählerinnen und Wähler die Landeslisten der Parteien wählen.
Die Wahlunterlagen zur Briefwahl werden in den Rathäusern ausgegeben, sobald die Stimmzettel vorliegen. An den meisten Orte dürfte dies bereits Anfang September der Fall sein. Weiter können Wahlberechtigte auch den Antrag zur Ausstellung von Briefwahlunterlagen auf ihrem Wahlbenachrichtigungsschreiben ausfüllen und unterschreiben. Das Schreiben ist dann im jeweiligen Rathaus abzugeben oder im frankierten Umschlag zuzusenden. Die Briefwahlunterlagen werden dann zusammen mit den Wahlscheinen rechtzeitig übersandt oder amtlich überbracht.
In den Briefwahlbüros der Rathäuser können Wahlberechtigte wahlweise direkt wählen oder sich die Unterlagen für Zuhause abholen. In beiden Fällen muss der Personalausweis vorgelegt werden. Wer für eine andere Person einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt, muss obendrein eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Auch dafür kann das Wahlbenachrichtigungsschreiben verwendet werden, das nach Möglichkeit zur Briefwahl ohnehin mitgebracht werden sollte.
Wer seine Briefwahlunterlagen nicht im Rathaus, sondern zuhause ausfüllt, muss sie selbst an den Landkreis Verden schicken. Dazu kann der bereits frankierte Umschlag in jeden beliebigen Briefkasten der Post eingeworfen werden. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen sollten bis Mittwoch, 5. Oktober, zur Post gegeben werden, damit sie rechtzeitig ankommen. In den Wahllokalen können die Briefwahlunterlagen jedoch nicht (!) abgegeben werden.
Wahlhelfer*innen bekommen eine Aufwandsentschädigung
Für die einzelnen Wahlbezirke sind zahlreiche Mitarbeitende der Verwaltung sowie freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz. Wahlhelfende bekommen eine Mindestaufwandsentschädigung in Höhe von 25,- €, Wahlvorstände erhalten mindestens 35,- €. Die Kommunen haben aber die Möglichkeit diese Summen aufzustocken, um leichter Freiwillige für die Aufgabe zu gewinnen. So werden z.B. in Achim stattdessen 35,- € für Helfende und 50,- € für Vorstände gezahlt. Auch Brötchen, Kuchen o.ä. werden häufig zusätzlich angeboten. Anmeldungen für die Tätigkeit der Wahlhilfe können in der Regel online auf den Internetseiten der Städte und Gemeinden abgegeben werden.
Umfrage sieht drei Parteien bei über 20 %
Die letzte Wahlumfrage vor Redaktionsschluss des Överblick war von infratest dimap aus dem Juli 2022 und ergab folgende Stimmanteile: SPD: 30 Prozent (-6), CDU: 27 Prozent (+4), Grüne: 22 Prozent (+6), FDP: 7 Prozent (-3), AfD: 6 Prozent (-1), Linke: 3 Prozent (0), Andere: 5 Prozent (0). Als Direktkandidierende für den Wahlkreis Verden haben die vier größeren Parteien folgende Personen nominiert: Dörte Liebetruth (SPD), Hella Bachmann (CDU), Lennart Quiring (Grüne) und Christoph Pein (FDP). (uc)
Beitragsbild Quelle: Stadt Achim