Leinenpflicht für Hunde in Niedersachsen

Tiere wie Hasen, Rehe, Rebhühner, Enten, Feldlerchen und viele andere Tierarten bekommen in diesen Tagen Nachwuchs: Am 1. April beginnt die Brut- und Setzzeit. In Feld, Wald und Flur müssen daher Hunde bis zum 15. Juli an der Leine geführt werden. In Schutzgebieten und bestimmten Gemeinden kann das auch darüber hinaus und ganzjährig gelten.

Nicht nur die Jungtiere, auch die Elterntiere sind in dieser Zeit durch Hunde besonders gefährdet, wenn diese nicht dicht neben dem Halter laufen. 

Am 1. April beginnt die Brut- und Setzzeit. Deshalb herrscht in Niedersachsen ab dann Leinenzwang für Hunde.

Bodenbrüter zum Beispiel verlassen fluchtartig das Gelege, die Eier kühlen ab oder fallen Nesträubern zum Opfer. Freilaufende Hunde können zudem bereits geborene Jungtiere aufschrecken und gefährden.

Auch schon der Hundegeruch allein kann dazu führen, dass ein Muttertier diese Gebiete meidet, auch wenn dort ein Jungtier auf Muttermilch wartet. 

Deshalb sind auch Hunde, die bei Fuß laufen, anzuleinen!

Quelle: Land und Forst