Der richtige Umgang mit Wespen
Die untere Naturschutzbehörde des Landkreis
Verden nennt Verhaltensregeln

Mit der wärmeren Jahreszeit
häufen sich bei Antje Mahnke­ Ritoff von der unterenNaturschutzbehörde des Landkreises Verden die Anrufe von Menschen, die sich im Haus oderGarten von Wespen und Hornissen belästigt oder bedroht fühlen. „Bei vielen Menschen bricht Panik aus, wenn sie den Insekten begegnen oder diese ein Nest in ihrer Nähe bauen“, weiß die Biologin. Doch die Angst seibei „vernünftigem
Umgang“ mitden Tieren in der Regel unbegründet. Vorsicht sei jedoch bei bestehenden Allergien oder sehr kleinen Kindern geboten.Tötung nur mit Sondergenehmigung „Auch Wespen haben
ihren Platz im Naturhaushalt. Fehlt ein Bestandteil des Gefüges, kann das negative Auswirkungen auch auf andere Arten haben“, betont Mahnke­ Ritoff. Wespen, Hornissen, Wildbienen und Hummel würden nur stechen, wenn sie sich bedroht fühlten. Lästig an Kuchentafel oder Grill würden dem Menschen überhaupt nur zwei der insgesamt zwölf staatenbildenden Wespenarten werden: die Deutsche und die Gewöhnliche Wespe. Alle anderen Arten meiden den Menschen. „Ohne triftigen Grund dürfen die Tiere nicht vernichtetwerden. Die Hornisse als unsere
größte heimische Wespenart, aber auch Hummeln und Wildbienen stehen sogar unter dem besonderen Schutz durch die Bundesartenschutzverordnung.“
Die Umsiedlung eines Wespenvolkes oder dessen fachgerechte Beseitigungist nur im Notfall möglich und bedarf einer Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde.
Wespenbeauftragte beraten vor Ort oder am Telefon.
Als besondere Serviceleistung hat der Landkreis Verden in allen Gemeinden ehrenamtlich tätige Faltenwespenbeauftragte eingesetzt. Sie beraten telefonisch oder direkt vor Ort kostenlos
zum Thema und nehmen ggf. Umsiedlungen des Wespenvolkes vor. Als letzte Möglichkeit, falls eine Wespengiftallergie besteht, Nester in Wohnräumen liegen oder Kleinkinder betroffen
sind, stellen sie eine Bescheinigung für die Vernichtung des Wespenstaates aus. Grundsätzlich müsse vorab aber immer geprüft werden, so Mahnke­Ritoff,ob das Wespenvolk mit Hilfe
geeigneter Abwehrmaßnahmen an Ort und Stelle verbleiben könne. Bei Vorlage der Ausnahmegenehmigung kann ein ausgebildeter Insektenbekämpfer die Beseitigung eines Wespenstaates
fachgerecht vornehmen. Adressen sind im Branchenbuch zufinden. Die Kosten trägt der Auftraggeber. Die Telefonnummern der Faltenwespenbeauftragten für den Landkreis Verden sind im
Internet unter www.landkreis­verden.de/faltenwespen abrufbar.
Weitere Infos zum Thema gibt
die untere Naturschutzbehörde,
Antje Mahnke­Ritoff, Tel. 04231 /15 757.
(pm)