Der überwiegende Anteil auf dem Friedhof in Daverden sind neuere Urnengräber. Foto: ed

Beim Besuch der Friedhöfe in Achim, Achim-Baden und Daverden fällt auf, dass es immer weniger größere Grabstellen für die Sargbestattung gibt und stattdessen der Anteil an Grünflächen wie auch kleinerer gärtnerisch gepflegter Partnergräber für die Urnenbestattung steigt.
In Achim-Baden entsteht gerade wieder eine Anlage für insgesamt 46 Partnergrabstellen – in guter Lage vor der Kirche und für alle gut erreichbar. An anderen Orten des Friedhofs finden sich weitere Partner- wie auch Urnengemeinschaftsgräber in verschiedenen Formen und Größen. Naturnah gestaltete bienenfreundliche Blühstreifen lockern das Bild auf und laden zum Verweilen ein.
In Daverden sieht es ähnlich aus: Von geschätzt 600 Beisetzungen in den letzten 15 Jahren sind rund zwei Drittel Partner- bzw. Gemeinschaftsgräber für die Urnenbestattung.

Plan der neuen Urnengrabstätte in Achim-Baden. Foto ed.

Gemeinsames Erinnerungsprojekt in Daverden
Aber in Daverden fällt noch etwas anderes ins Auge: Es gibt mehrere neue Info- und Schautafeln, die an die oftmals bisher namenlosen Opfer der Kriegszeit erinnern. Entstanden sind sie im Rahmen einer ansonsten recht ungewöhnlichen Kooperation des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge mit Langwedeler Schü­lerinnen und Schüler im Rahmen der AG #projektfrieden. Diese haben unter anderem die Namen von drei anonym bestatteten Kriegsopfern recherchiert.

Schautafel an der Schule
Eine andere Schautafel erinnert an die vielen zu Tode gekommenen Kinder von Zwangsarbeiter*innen, die in der „Kinder­verwahranstalt“ Cluvenhagen un­ter­gebracht waren und dort meist nicht älter als zwei Jahre wurden. Auch an der Oberschule Langwedel selbst wurde eine Infotafel aufgestellt und klärt an den dem dortigen Gedenkstein über drei polnische Zwangsarbeiter auf, die im Daverdener Holz hingerichtet wurden. Friedhofsgärtner Werner Diekmann sorgt regelmäßig dafür, dass insbesondere das Kindergrab mit Blumen geschmückt wird, indem er nach Trauerfeiern nicht mehr gebrauchte Blumengestecke entgegennimmt und zum Gedenken an die zu Tode gekommenen Kleinkinder dort platziert. (ed/uc)

Hintergrund/Rechtliches

Die Aufgabe der Bestattung liegt in der Regel in kommunaler Zuständigkeit, also in der Hand der Städte und Gemeinden. Auf deren jeweiliger Homepage sind alle relevanten Infos sowie der Kontakt zu den Verantwortlichen in den Gemeindeverwaltungen zu finden.
In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen von den Angehörigen oder von einem Bestattungsunternehmen angemeldet. Möglich sind dabei drei unterschiedliche Formen der Bestattung: 1.) Erdbestattung | 2.) Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung) | 3.) Anonyme Be­stattung
Die Bestattung kann frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen.
Spätestens innerhalb von acht Tagen nach Eintritt des Todes sollte die Bestattung bzw. Einäscherung vollzogen werden. Urnen sollten innerhalb eines Monats nach der Einäscherung beigesetzt werden. Mit Ausnahme der Seebestattung besteht für alle Bestattungen die gesetzliche Friedhofspflicht.
Für die Bestattung haben die Familienangehörigen (Ehegattin/Ehegatte, Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern, Geschwister) zu sorgen. (uc/Quelle: www.verden.de)